FAQ
Hier solltest du alle Antworten auf deine Fragen finden. Das ist nicht der Fall? Dann nimm bitte Kontakt zu uns auf. So hilfst du auch allen anderen, denn sie haben vielleicht die gleiche Frage und können dann ganz bald hier eine passende Antwort finden.
Die Mitarbeiter der Tourist-Information in der Bierstraße 22-23 sind Montag – Freitag in der Zeit von 9.30 bis 16.00 Uhr, und samstags von 10:00 bis 16:00 Uhr für euch da.
Hier erhälst du Stadtpläne, Kartenmaterial, Prospekte, Souvenirs und Vieles mehr.
Darüber hinaus erreichst du die Tourist-Information während der Öffnungszeiten auch telefonisch unter: 0541 - 323 2202 oder per Mail über tourist-information_at_osnabrueck.de.
Osnabrück ist mit 5000 Parkplätzen eine autofreundliche Stadt. Ein ausgeklügeltes Parkleitsystem führt Autofahrer zielsicher auf dem schnellsten Weg von den Einfallstraßen zu den freien Parkhäusern in die Innenstadt.
Die freien Parkplätze findet ihr auf den Seiten der Osnabrücker Parkstättengesellschaft und den Goldbeck Parking Services.
Behindertenparkplätze findet ihr hier.
Bei der Radstation am Osnabrücker Hbf (Theodor-Heuss-Platz 2, 49074 Osnabrück) kannst du dein Fahrrad gesichert und in einer überwachten Halle unterstellen. Eine Chipkarte ermöglicht einen 24-Stunden-Zugang. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 6.00 bis 22.00 Uhr und Samstag und Sonntag von 8.00 bis 20.00 Uhr. Weitere Infos dazu findest du hier.
Die Osnabrücker Innenstadt ist fußläufig innerhalb von 10 Minuten vom Hauptbahnhof zu erreichen. Von dort sind es ca. 950 Meter bis in die Große Straße, der Haupteinkaufsstraße in der Innenstadt. Der Weg führt entlang des schönen Haseuferwegs und ist ausgeschildert.
Rund um die Innenstadt sind folgende Bushaltestellen zu finden: Neumarkt, Osnabrück Nikolai-Zentrum, Osnabrück Kamp-Promenade und Osnabrück Theater/Platz der deutschen Einheit. Weitere Infos zu Haltestellen und Verbindungen findest Du hier.
Zum Teil öffnen die Geschäfte bereits um 9:30 Uhr, andere wiederrum erst um 10:00 Uhr. Auch die Schließzeiten variieren zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr.
Ja. In der Fußgängerzone und weiteren belebten Straßen gilt in Osnabrück die Maskenpflicht. Schilder weisen euch darauf hin. Zudem müssen in allen öffentlichen Verkaufsstellen Mund und Nase bedeckt sein. Dazu gehören Geschäfte, Post, Wochenmärkte, Verkaufstheken, Cafés und Restaurants. Der Mund-Nasen-Schutz muss auch an Bushaltestellen und im ÖPNV getragen werden.
Von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sind nur Kinder bis 6 Jahre, sowie Menschen mit Vorerkrankungen / Atemwegserkrankungen ausgenommen, die einen Nachweis mit sich führen.
In der Regel muss auf der Straße und im Freien kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ausnahme sind belebte Straßen und die Fußgängerzone sowie Wartebereiche an Bushaltestellen und in Warteschlangen, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
Kinder müssen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ja. In der Osnabrücker Innenstadt gibt es an folgenden Orten öffentliche Toiletten:
- WC am Dom gegenüber des Marktplatz an der Bushaltestelle
Domhof 1 49074 Osnabrück - WC an der Katharinenkirche (grünes Gebäude gegenüber der Kirche)
An der Katharinenkirche 8 49074 Osnabrück - WC im Parkhaus Vitihof
Gerberhof 10 49074 Osnabrück - WC im Parkhaus in der Nicolai – Garage
Hakenstr. 5 49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 9:30 - 18:00 Uhr, Sa. 10:00 - 16:00 Uhr
Die Dokumentation der Kundendaten muss datenschutzkonform erfolgen, d. h. die Daten müssen technisch und organisatorisch vor unberechtigtem Einblick und Zugriff geschützt werden. Insbesondere dürfen Kundinnen und Kunden nicht die Daten anderer Personen einsehen können.
Außerdem dürfen die Daten nur für die vorgesehenen Zwecke des Infektionsschutzes verwendet werden. Daher dürfen diese Daten z. B. nicht zum Aufbau bzw. zur Vervollständigung einer Kundendatei oder zu Werbezwecken genutzt werden!
Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach dem Besuch aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach dem Besuch des Gastes werden die Daten gelöscht.
In der Öffentlichkeit, einschließlich des öffentlichen Personenverkehrs und dessen Wartebereiche, hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand angehören.
Der einzuhaltende Abstand zu Personen aus einem anderen Hausstand beträgt mindestens 1,5 Meter.
Es ist erlaubt sich mit bis zu 10 Personen aus maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum aufzuhalten. Darüber hinaus sollte der Kreis weiterhin möglichst klein und vor allem gleichbleibend gehalten werden.